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«Gratis zum Mitnehmen» auf der Strasse: Warum das in der Schweiz verboten ist

Möbel mit Gratis-Zettel aufs Trottoir stellen gilt als illegale Entsorgung – mit Bussen bis 900 Franken und mehr. Was erlaubt ist und wie es legal geht.

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David Novotny

5. Juli 2026

«Gratis zum Mitnehmen» auf der Strasse: Warum das in der Schweiz verboten ist

Man kennt das Bild aus jedem Quartier: Ein Harass mit Büchern am Strassenrand, ein Stuhl mit dem handgeschriebenen Zettel «Gratis zum Mitnehmen», nach dem Zügeltermin auch mal ein ganzes Sofa auf dem Trottoir. Die Geste dahinter ist sympathisch – lieber verschenken als wegwerfen. Das Problem: Rechtlich gesehen ist das in der Schweiz verboten.

Das überrascht viele. Deshalb schauen wir uns an, was genau gilt, was passieren kann – und wie du deine Sachen verschenkst, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Was das Gesetz sagt

Gegenstände auf öffentlichem Grund abzustellen – Trottoir, Strassenrand, Grünstreifen – gilt als illegale Abfallentsorgung. Ob ein Gratis-Zettel dranklebt, spielt keine Rolle: Sobald du etwas auf öffentlichem Grund zurücklässt, hast du es aus Sicht der Behörden entsorgt, nur eben am falschen Ort. In der Schweiz gilt das Verursacherprinzip: Wer Abfall produziert, zahlt für dessen Entsorgung – über Gebührensäcke, Sperrgutmarken oder den Recyclinghof. Das Trottoir ist keine Gratis-Abkürzung an diesem System vorbei.

Und das ist keine tote Buchstabe: In der Stadt Zürich wurden für rausgestellte «Gratis zum Mitnehmen»-Ware schon Bussen bis 900 Franken ausgesprochen. Das kantonale Abfallgesetz liesse theoretisch sogar Bussen bis 50'000 Franken zu – das betrifft zwar eher gewerbliche Fälle, zeigt aber, wie ernst das Thema genommen wird.

Nicht jede Stadt reagiert gleich

Die Praxis unterscheidet sich von Stadt zu Stadt:

  • Luzern und St. Gallen fahren eine Nulltoleranz-Linie: Abgestellte Gegenstände auf öffentlichem Grund werden konsequent geahndet.
  • Zürich, Bern und Basel sind im Alltag etwas kulanter – illegal ist es aber auch dort. Die Kulanz endet erfahrungsgemäss dort, wo aus der Bücherkiste ein Sofa oder gleich eine halbe Wohnungseinrichtung wird.

Faustregel: Je grösser der Gegenstand und je länger er draussen steht, desto eher gibt es Ärger. Rund um die Zügeltermine Ende März und Ende September, wenn die Trottoirs voller ausrangierter Möbel stehen, schauen die Entsorgungsdienste besonders genau hin.

Bücher in einer Kiste
Bücher in einer Kiste

Warum das Verbot sogar Sinn ergibt

So charmant die Gratis-Kultur am Strassenrand ist – sie funktioniert schlecht. Ein Regenschauer, und aus dem brauchbaren Sessel ist echter Abfall geworden, den am Ende die Allgemeinheit entsorgt. Was niemand mitnimmt, bleibt tage- oder wochenlang stehen und vergammelt. Und für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Sehbehinderung sind zugestellte Trottoirs schlicht ein Hindernis.

Dazu kommt das Praktische: Auf dem Trottoir sieht dein Angebot nur, wer zufällig vorbeiläuft. Die Person zwei Strassen weiter, die genau deinen Schreibtisch sucht, erfährt nie davon.

So verschenkst du legal – und erst noch erfolgreicher

Die gute Nachricht: Verschenken selbst ist natürlich völlig legal und wunderbar. Es muss nur auf privatem Grund oder mit direkter Übergabe passieren. Konkret:

Stell deine Sachen auf Pikitup ein. Foto, kurze Beschreibung, ungefährer Standort – dein Artikel erscheint auf der Karte, und Interessierte aus dem Quartier melden sich. Das Möbel bleibt bis zur Abholung trocken und sicher in deiner Wohnung, und es sehen genau die Leute, die aktiv danach suchen. Wie du dein Inserat formulierst, zeigen unsere Tipps für erfolgreiche Gratis-Inserate.

Auf privatem Grund geht mehr. Eine Gratis-Kiste im eigenen Vorgarten, im Hauseingang (mit Einverständnis der Verwaltung) oder am Hoffest ist rechtlich eine andere Geschichte als das Trottoir. Offizielle Bücherschränke und Tauschregale sind ebenfalls bewilligte, gute Anlaufstellen.

Für alles Grosse: Vorlauf statt Verzweiflungstat. Sofa und Schrank mit zwei, drei Wochen Vorlauf inserieren – dann entsteht die Trottoir-Versuchung gar nicht erst. Und was wirklich niemand will, gehört korrekt als Sperrgut entsorgt.

Das Fazit

Die «Gratis zum Mitnehmen»-Kultur kommt von Herzen, aber der Strassenrand ist der falsche Ort dafür – rechtlich riskant, unfair gegenüber der Allgemeinheit und erst noch der ineffizienteste Weg, etwas loszuwerden. Verschenk deine Sachen dort, wo sie gesucht werden: auf der Karte, nicht auf dem Trottoir. Deine Sachen finden schneller ein neues Zuhause, und die 900 Franken Busse sparst du dir auch.

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