EntsorgungskalenderKanton Aargau
Abholtermine, Kehrichtsack-Preise und Sammelstellen für Kanton Aargau – zusammengetragen aus den offiziellen Quellen deiner Gemeinde.
Entsorgung im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau liegt die Entsorgung von Siedlungsabfällen bei den Gemeinden: Der Kanton hat ihnen das Entsorgungsmonopol - Sammlung, Transport, Zwischenlagerung und Behandlung des Hauskehrichts - über das Einführungsgesetz zur Bundesumweltschutzgesetzgebung (EG UWR, SAR 781.200) übertragen, gestützt auf Art. 31b und 32a des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes (USG). Jede Gemeinde erlässt dafür ein eigenes Abfallreglement und einen eigenen Gebührentarif; der Kanton stellt den Gemeinden lediglich eine Mustervorlage zur Verfügung und mischt sich nicht in die konkrete Tarifgestaltung ein. Für Fragen zu Abfuhrtagen, Gebühren oder Sammelstellen ist deshalb stets die Wohn- oder Standortgemeinde die erste Anlaufstelle, nicht der Kanton.
Einen einheitlichen Kantonssack gibt es im Aargau nicht: Fast jede grössere Gemeinde verkauft einen eigenen, gebührenpflichtigen Kehrichtsack zu einem selbst festgelegten Preis - in Aarau, Baden, Wettingen, Wohlen und Zofingen etwa unterscheiden sich die Preise für einen 35-Liter-Sack um mehrere Rappen bis über einen Franken. Nur in einzelnen Regionen haben sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Gebührensystem zusammengeschlossen: Der Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal (GAF) mit Sitz in Zuzgen bündelt für 16 Gemeinden im unteren Fricktal und angrenzenden Baselbiet - darunter Rheinfelden, Möhlin und Kaiseraugst - die Kehrichtsackgebühren zu einheitlichen Ansätzen.
Bei der stofflichen und thermischen Verwertung sind die Gemeinden dagegen stärker regional organisiert: Der 1969 gegründete Gemeindeverband GEKAL betreibt die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Buchs für über 100 Aargauer Gemeinden mit mehr als 350'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, während die Kehrichtverwertungsanlage Turgi den Hauskehricht zahlreicher Gemeinden aus der Region Baden-Brugg im östlichen Kantonsteil verwertet. Beide Anlagen erzeugen aus dem angelieferten Kehricht Strom und Fernwärme.
Die grössten Gemeinden im Vergleich
| Gemeinde | Sack | 35 L | Kalender |
|---|---|---|---|
| Aarau | Kehrichtsack Stadt Aarau | CHF 2.12 | Öffnen |
| Baden | Kehrichtsack Stadt Baden | CHF 1.50 | Öffnen |
| Wettingen | Kehrichtsack Gemeinde Wettingen | CHF 1.90 | Öffnen |
| Wohlen | Kehrichtsack Gemeinde Wohlen | CHF 1.77 | Öffnen |
| Zofingen | Kehrichtsack Stadt Zofingen | CHF 1.80 | Öffnen |
| Rheinfelden | GAF-Kehrichtsack | CHF 1.80 | Öffnen |
Was wird im Kanton Aargau abgeholt?
| Abfallart | Üblicher Rhythmus |
|---|---|
| Kehricht | Wöchentlich |
| Papier | Alle 2-4 Wochen |
| Karton | Alle 2-4 Wochen |
| Grüngut | Wöchentlich (Saison) |
Richtwerte – die verbindlichen Termine legt deine Gemeinde fest.
Kehrichtsack
Der Kanton schreibt keinen einheitlichen Kehrichtsack vor: Jede der 196 Aargauer Gemeinden (Stand 1. Januar 2026) legt Sackpflicht, Sackfarbe und Gebühr in ihrem eigenen Abfallreglement fest; einzig in einzelnen Regionen wie dem unteren Fricktal haben sich mehrere Gemeinden auf ein gemeinsames Gebührensystem geeinigt.
Häufige Fragen
Was kostet der Kehrichtsack im Kanton Aargau?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, weil jede Aargauer Gemeinde ihren Kehrichtsack selbst tarifiert. Ein 35-Liter-Sack kostet zum Beispiel in Baden Fr. 1.50, in den 16 GAF-Gemeinden im unteren Fricktal (u.a. Rheinfelden) und in Zofingen je Fr. 1.80, in Wohlen rund Fr. 1.77, in Wettingen Fr. 1.90 und in Aarau Fr. 2.12. Die genaue Gebühr für deine Gemeinde steht im jeweiligen Entsorgungskalender oder Gebührentarif.
Gibt es im Aargau einen einheitlichen Kantonssack wie in Basel-Stadt?
Nein. Der Kanton Aargau überlässt die Sackpflicht und die Gebührenhöhe vollständig den Gemeinden. Die meisten grösseren Städte wie Aarau, Baden, Wettingen, Wohlen und Zofingen führen einen eigenen Stadt- bzw. Gemeindesack. Eine Ausnahme bildet das untere Fricktal, wo sich 16 Gemeinden über den Gemeindeverband GAF auf einen gemeinsamen Sack und einheitliche Gebühren geeinigt haben.
Wer ist im Aargau für die Kehrichtabfuhr zuständig - der Kanton oder die Gemeinde?
Die Gemeinde. Der Kanton hat den Gemeinden das Entsorgungsmonopol für Siedlungsabfälle per Einführungsgesetz übertragen; sie organisieren Abfuhr, Sammelstellen und Gebühren in einem eigenen Abfallreglement. Für die Verwertung des Hauskehrichts betreiben regionale Zweckverbände zwei grosse Anlagen im Kanton: die KVA Buchs (Verband GEKAL, über 100 Gemeinden) und die KVA Turgi (Region Baden-Brugg).
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- Kanton Aargau - Siedlungsabfälle: Informationen für Privatpersonen
- Kanton Aargau - Siedlungsabfälle: Informationen für Gemeinden
- Kanton Aargau - Gemeinden (Anzahl und Gemeindestruktur)
- KVA Buchs - Gemeindeverband GEKAL
- KVA Turgi
- GAF Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal - Gebühren
- Stadt Aarau - Entsorgungskalender 2026 (PDF)
- Stadt Baden - Entsorgungskalender 2026 (PDF)
- Gemeinde Wettingen - Hauskehricht (Gebühren)
- Gemeinde Wettingen - Entsorgungskalender 2026
- Gemeinde Wohlen - Entsorgungsgebühren
- Gemeinde Wohlen - Entsorgungsplan 2026 (PDF)
- Stadt Zofingen - Abfallkalender 2025 mit Entsorgungstarifen (PDF)
- Stadt Rheinfelden - Abfallkalender
Alle Angaben stammen aus den verlinkten offiziellen Quellen. Verbindlich sind die Publikationen deiner Gemeinde.